The Silverpreneur — AGB
Rechtliches · The Silverpreneur e.U.

Allgemeine
Geschäfts-bedingungen

Für Design, Kreativleistungen, Keynotes, Vorträge und Workshops — einschließlich spezieller Regelungen für StereotypenClub-Workshops.

// Stand April 2026
Paragraph 1

Geltungs-bereich

1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Design-, Konzept-, Workshop- und kreativen Dienstleistungen zwischen The Silverpreneur e.U. (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber (AG).
1.2Die AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des AG sind nur dann wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.3Für die Leistungen im Bereich Workshops, Schulungen und strategische Begleitung gelten ergänzende Bedingungen, die gesondert vereinbart werden (siehe § 11).
Paragraph 2

Grundlagen der Zusammenarbeit

2.1Grundlage jedes Auftrags ist ein vom AG vorgegebener Rahmen (Briefing), dessen Anforderungen vom Auftragnehmer zu erfüllen sind. Innerhalb des Briefings besteht bei der Erfüllung des Auftrags Gestaltungsfreiheit.
2.2Der Auftragnehmer schafft das Werk eigenverantwortlich in eigener Person; er ist jedoch berechtigt, zur Durchführung sachverständige Mitarbeiter oder Kooperationspartner heranzuziehen.
2.3Allfällige Beratung des Auftragnehmers bezieht sich ausschließlich auf das vereinbarte Fachgebiet. Die Haftung für den „Rat des Fachmanns" nach § 1299 ABGB ist auf dieses Gebiet beschränkt.
2.4Der AG sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer alle Unterlagen und Umstände sowie Anweisungen, die zur optimalen Auftragserfüllung notwendig sind, zeitgerecht und vollständig zugänglich gemacht werden.
Paragraph 3

Urheberrecht & Nutzungsrecht

3.1Alle Leistungen des Auftragnehmers, einschließlich jener aus Präsentationen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Konzepte), auch einzelne Teile daraus, bleiben im geistigen Eigentum des Auftragnehmers. Der AG erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang.
3.2Der AG erwirbt mit vollständiger Bezahlung des Gesamthonorars und der Nebenkosten das vereinbarte Nutzungsrecht an den in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werken in der gelieferten Fassung, für den vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang. Wurden über Nutzungszweck und -umfang keine Vereinbarungen getroffen, gilt der für die Auftragserfüllung erforderliche Mindestumfang.
3.3Für die Nutzung von Leistungen des Auftragnehmers, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist — unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist — die Zustimmung des Auftragnehmers erforderlich. Dafür steht dem Auftragnehmer und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
3.4Für die Nutzung von Leistungen bzw. Werbemitteln, für die der Auftragnehmer konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages ebenfalls die Zustimmung des Auftragnehmers notwendig.
3.5Die dem AG (bzw. bei Agenturen deren Kunden) eingeräumten Rechte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich weitergegeben werden.
Paragraph 4

Entgeltlichkeit von Präsentationen

4.1Alle Leistungen des Auftragnehmers erfolgen gegen Entgelt. Lediglich die zur Offertlegung nötige Erstellung von Leistungs-, Zeit- und Kostenplänen erfolgt kostenlos.
4.2Die Einladung des AG, eine Präsentation mit Vorentwürfen zu erstellen, gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen. Die Höhe des Präsentationsentgelts ist frei vereinbar und umfasst, sofern nichts anderes vereinbart wurde, die Hälfte eines üblichen Gestaltungshonorars als angemessene Entlohnung gemäß §§ 1004, 1152 ABGB.
4.3Das Präsentationsentgelt beinhaltet keine Einräumung von Nutzungsrechten.
Paragraph 5

Leistung, Fremdleistungen & Produktion

5.1Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vereinbarten Leistungen verpflichtet. Die Übergabe von Entwicklungsdaten (Rohdaten, offene Quelldateien) ist nur dann Teil der Leistung, wenn sie schriftlich und gegen entsprechendes zusätzliches Honorar vereinbart wurde.
5.2Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des AG zu bestellen. Der AG verpflichtet sich, dem Auftragnehmer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
5.3Die Koordination sowie die Überwachung der Vervielfältigung/Produktion (wie auch Farbabstimmung oder Drucküberwachung) werden vom AG gesondert beauftragt und honoriert.
Paragraph 6

Honorar & Zahlung

6.1Die Honoraransprüche des Auftragnehmers entstehen für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
6.2Honorarnoten des Auftragnehmers sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als vereinbart.
6.3Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer.
Paragraph 7

Haftung

7.1Der Auftragnehmer haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
7.2Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den AG ist in jedem Fall ausgeschlossen.
7.3Für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und Ausarbeitungen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Ebenso haftet er nicht für die Richtigkeit von Text und Bild, wenn Arbeiten vom AG genehmigt wurden.
Paragraph 8

Kennzeichnung

8.1Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf den Auftragnehmer und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem AG dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
Paragraph 9

Rücktritt & Storno

9.1Der AG und der Auftragnehmer sind berechtigt, nach Vorlage der Erstpräsentation ohne Angabe von Gründen vom Auftrag zurückzutreten, wobei vom AG das Präsentationshonorar gemäß Punkt 4.2. zu bezahlen ist.
9.2Stornierungen durch den AG sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Im Fall eines Stornos hat der Auftragnehmer das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine angemessene Stornogebühr zu verrechnen.
Paragraph 10

Schluss-bestimmungen

10.1Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
10.2Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
10.3Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Spezielle Bedingungen
Paragraph 11

Keynotes, Vorträge & Workshops

11.1 Geltungsbereich

Dieser Paragraph regelt die Durchführung von Keynotes, Vorträgen, Seminaren, Workshops und vergleichbaren Veranstaltungsformaten (nachfolgend „Veranstaltungen").

11.2 Leistungsumfang und Vorbereitung

Der Leistungsumfang umfasst die Durchführung der Veranstaltung zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort sowie die vorbereitende Konzeption und Anpassung der Inhalte an die Bedürfnisse des Auftraggebers.

  • Vorbereitungsgespräche (bis zu 2 Stunden) sind im Honorar inkludiert
  • Umfangreichere Vorbereitungen (z. B. Teilnehmendenanalysen, individualisierte Workbooks, spezifische Fallstudien) werden gesondert vereinbart und vergütet
  • Reise- und Aufenthaltskosten werden zusätzlich zum Honorar verrechnet

11.3 Anreise und Zeitaufwand

  • Bei Veranstaltungen außerhalb von Wien wird die Anreisezeit ab 2 Stunden (einfache Fahrt) mit 50 % des Stundensatzes vergütet
  • Bei internationalen Veranstaltungen gelten gesonderte Vereinbarungen

11.4 Technische Voraussetzungen

  • Der Auftraggeber stellt die notwendige technische Ausstattung (Beamer, Mikrofon, Flipchart, etc.) zur Verfügung
  • Technische Anforderungen werden im Vorfeld abgestimmt
  • Bei technischen Ausfällen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, besteht kein Anspruch auf Honorarminderung

11.5 Terminverschiebung und Absage

Sofern nicht explizit anders vereinbart, gelten folgende Stornobedingungen:

Absage bis 30 Tage vor Termin kostenfrei
Absage 29–14 Tage vor Termin 50 % des Honorars
Absage 13–7 Tage vor Termin 75 % des Honorars
Absage weniger als 7 Tage vor Termin 100 % des Honorars
  • Bei Terminverschiebung durch den Auftraggeber wird ein neuer Termin innerhalb von 6 Monaten vereinbart, andernfalls gelten die Absagegebühren
  • Bei Verhinderung durch höhere Gewalt (Krankheit, Unfall, etc.) erfolgt eine einvernehmliche Lösung ohne Stornogebühren

11.6 Teilnehmer:innen-Anzahl

  • Das Honorar basiert auf der vereinbarten Teilnehmendenzahl
  • Überschreitung um mehr als 20 % führt zu einer anteiligen Honoraranpassung (nach Vereinbarung)
  • Unterschreitung der Mindestteilnehmendenzahl berechtigt nicht zur Honorarminderung

11.7 Materialien und Dokumentation

  • Präsentationsunterlagen und Handouts bleiben im Eigentum von The Silverpreneur
  • Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht für interne Schulungszwecke
  • Die Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung
  • Ton-, Bild- und Videoaufzeichnungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung

11.8 Workshop-Ergebnisse

  • Bei Workshops entwickelte Konzepte, Ideen und Strategien bleiben gemeinsames geistiges Eigentum
  • Die kommerzielle Verwertung von Workshop-Ergebnissen durch den Auftraggeber ist inkludiert
  • The Silverpreneur behält das Recht, anonymisierte Methoden und Frameworks aus Workshops für weitere Projekte zu nutzen

11.9 Hybrid- und Online-Formate

  • Bei Online-Veranstaltungen stellt der Auftraggeber die Plattform und technische Infrastruktur
  • The Silverpreneur benötigt stabilen Internetzugang (min. 50 Mbit/s)
  • Bei hybriden Formaten gelten die Regelungen für Präsenzveranstaltungen entsprechend

11.10 Nachbetreuung

  • Eine Nachbesprechung (bis 1 Stunde) ist im Honorar inkludiert
  • Weiterführende Beratung oder Follow-up-Sessions werden gesondert vereinbart
Spezielle Regelungen · Workshop-Format
Paragraph 11.11

StereotypenClub-Workshops

Die folgenden Bestimmungen gelten ergänzend zu § 11 für alle StereotypenClub-Workshops — ein Format, das bewusst mit Humor, Ironie und Provokation arbeitet, um Generationsdynamiken produktiv sichtbar zu machen.

11.11.1 Teilnahmevoraussetzungen und Atmosphäre

Die Workshops basieren auf Humor, Ironie und bewusster Provokation im Rahmen der Generationenthematik.

  • Teilnehmer:innen werden vorab über das unkonventionelle Format informiert
  • Der Auftraggeber stellt sicher, dass Teilnehmer:innen für diese Arbeitsweise offen und bereit sind
  • Die Teilnahme erfolgt freiwillig; niemand darf zur Teilnahme gezwungen werden

11.11.2 Vertraulichkeit und Safe Space

// StereotypenClub-Regel
Was im Workshop gesprochen wird, bleibt im Workshop.
  • Teilnehmer:innen verpflichten sich zu gegenseitigem Respekt trotz provokativer Inhalte
  • Der Auftraggeber stellt sicher, dass keine disziplinarischen Konsequenzen aus Workshop-Äußerungen entstehen
  • The Silverpreneur behält sich vor, Teilnehmer:innen bei grenzüberschreitendem Verhalten vom Workshop auszuschließen

11.11.3 Provokante Methoden und Haftungsausschluss

  • Formate wie „Klischee-Karaoke", „Vorurteils-Versteigerung" oder „Generationen-Roast" arbeiten bewusst mit Stereotypen und Übertreibungen
  • Diese dienen ausschließlich der Reflexion und dem Business-Nutzen, nicht der Diskriminierung
  • Der Auftraggeber erkennt an, dass das Format bewusst polarisiert und provoziert
  • The Silverpreneur haftet nicht für persönliche Befindlichkeiten, die aus der Workshop-Methodik entstehen, sofern keine gesetzlichen Grenzen überschritten werden

11.11.4 Kein klassisches Team-Building

  • Die Workshops zielen NICHT auf Harmonie oder Konsens ab
  • Ziel ist die produktive Nutzung von Unterschieden (Produktive Akzeptanz), nicht deren Beseitigung
  • Der Auftraggeber wird vorab über diese Positionierung informiert
  • Bei Erwartungshaltung traditioneller Team-Building-Maßnahmen behält sich The Silverpreneur vor, den Auftrag abzulehnen

11.11.5 Dokumentation und Außenwirkung

  • Fotos und Aufnahmen aus Formaten wie „Vorurteils-Versteigerung" oder „Generationen-Roast" dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller Teilnehmer:innen veröffentlicht werden
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Format nicht aus dem Kontext gerissen darzustellen
  • Bei Medienanfragen zum Workshop-Format ist The Silverpreneur einzubinden

11.11.6 Post-Workshop-Begleitung

  • Die Integration der Workshop-Erkenntnisse in die Unternehmenspraxis liegt in der Verantwortung des Auftraggebers
  • The Silverpreneur bietet optionale Follow-up-Formate zur Implementierung der Erkenntnisse an
  • Eine Erfolgsmessung anhand gemeinsam definierter Kennzahlen kann gesondert vereinbart werden
// Stand April 2026
The Silverpreneur e.U.