1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Design-, Beratungs- und kreativen Dienstleistungen zwischen The Silverpreneur e.U. (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber (AG).
1.2. Die AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des AG sind nur dann wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.3. Für die Leistungen im Bereich Beratung, Workshops und Schulungen gelten ergänzende Bedingungen, die gesondert vereinbart werden.
2.1. Grundlage jedes Auftrags ist ein vom AG vorgegebener Rahmen (Briefing), dessen Anforderungen vom Auftragnehmer zu erfüllen sind. Innerhalb des Briefings besteht bei der Erfüllung des Auftrags Gestaltungsfreiheit.
2.2. Der Auftragnehmer schafft das Werk eigenverantwortlich in eigener Person; er ist jedoch berechtigt, zur Durchführung sachverständige Mitarbeiter oder Kooperationspartner heranzuziehen.
2.3. Allfällige Beratung des Auftragnehmers bezieht sich ausschließlich auf das vereinbarte Fachgebiet. Die Haftung für den „Rat des Fachmanns“ nach ABGB (§ 1299) ist auf dieses Gebiet beschränkt.
2.4. Der AG sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer alle Unterlagen und Umstände sowie Anweisungen, die zur optimalen Auftragserfüllung notwendig sind, zeitgerecht und vollständig zugänglich gemacht werden.
3.1. Alle Leistungen des Auftragnehmers, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Konzepte), auch einzelne Teile daraus, bleiben im geistigen Eigentum des Auftragnehmers. Der AG erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang.
3.2. Der AG erwirbt mit vollständiger Bezahlung des Gesamthonorars und der Nebenkosten das vereinbarte Nutzungsrecht an den in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werken in der gelieferten Fassung, für den vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang. Wurden über Nutzungszweck und -umfang keine Vereinbarungen getroffen, gilt der für die Auftragserfüllung erforderliche Mindestumfang.
3.3. Für die Nutzung von Leistungen des Auftragnehmers, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist, die Zustimmung des Auftragnehmers erforderlich. Dafür steht dem Auftragnehmer und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
3.4. Für die Nutzung von Leistungen des Auftragnehmers bzw. von Werbemitteln, für die der Auftragnehmer konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – ebenfalls die Zustimmung des Auftragnehmers notwendig.
3.5. Die dem AG (bzw. bei Agenturen deren Kunden) eingeräumten Rechte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich weitergegeben werden.
4.1. Alle Leistungen des Auftragnehmers erfolgen gegen Entgelt, lediglich die zur Offertlegung nötige Erstellung von Leistungs-, Zeit- und Kostenplänen erfolgt kostenlos.
4.2. Die Einladung des AG, eine Präsentation mit Vorentwürfen zu erstellen, gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen. Die Höhe des Präsentationsentgelts ist frei vereinbar und umfasst, sofern nichts Anderes vereinbart wurde, die Hälfte eines üblichen Gestaltungshonorars als angemessene Entlohnung gemäß §§ 1004, 1152 ABGB.
4.3. Das Präsentationsentgelt beinhaltet keine Einräumung von Nutzungsrechten.
5.1. Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vereinbarten Leistungen verpflichtet. Die Übergabe von Entwicklungsdaten ist nur dann ein Teil der Leistung, wenn sie schriftlich und gegen entsprechendes zusätzliches Honorar vereinbart wurde.
5.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des AG zu bestellen. Der AG verpflichtet sich, dem Auftragnehmer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
5.3. Die Koordination sowie die Überwachung der Vervielfältigung/Produktion (wie auch Farbabstimmung oder Drucküberwachung) werden vom AG gesondert beauftragt und honoriert.
6.1. Die Honoraransprüche des Auftragnehmers entstehen für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
6.2. Honorarnoten des Auftragnehmers sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als vereinbart.
6.3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer.
7.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
7.2. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den AG ist in jedem Fall ausgeschlossen.
7.3. Für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und Ausarbeitungen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Ebenso haftet er nicht für die Richtigkeit von Text und Bild, wenn Arbeiten vom AG genehmigt wurden.
9.1. Der AG und der Auftragnehmer sind berechtigt, nach Vorlage der Erstpräsentation ohne Angabe von Gründen vom Auftrag zurückzutreten, wobei vom AG das Präsentationshonorar gemäß Punkt 4.2. zu bezahlen ist.
9.2. Stornierungen durch den AG sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Im Fall eines Stornos hat der Auftragnehmer das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine angemessene Stornogebühr zu verrechnen.
10.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
10.2. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
10.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Februar 2025
The Silverpreneur e.U.